Insekta Schädlingstechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung vom 01.03.2022)
Die Marderabwehr besteht aus zwei Etappen. 1. Etappe: Hinaustreibung des Marders durch unschädliche, aber für das Tier unangenehme Geruchs-/Geschmacksstoffe (der mentholartige Geruch baut sich rasch ab) oder durch Ultraschall.
2. Etappe: Abdichtung der vermutbaren Eingangsstellen des Marders (Lukarnen, Kehlen, Dachüberschnitte, Dachfenster, Lüftungen, Kamine, Firstpunkte etc.) durch spezielle mechanische Abwehrmassnahmen in handwerklich einwandfreier Ausführung.
(wie Einbau von Dachfenstern, Lüftungen, Rohr- oder Antennendurchführungen), ohne uns zu konsultieren, führen zum Garantieverlust.
Insekta Schädlingstechnik GmbH
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